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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90   

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BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90 (https://dejure.org/1990,2111)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 5 StR 401/90 (https://dejure.org/1990,2111)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90 (https://dejure.org/1990,2111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Zeugen - Pflicht zur Einholung eines psychologischen Gutachtens über die Persönlichkeitsstruktur eines Zeugen - Zulässigkeit der Vernehmung eines Psychologen bei Weigerung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 47
  • StV 1991, 405
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Ihm hätten auch möglicherweise vorhandene Strafverfahrensakten zugänglich gemacht werden können (vgl. BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH, Beschluß vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = StV 1990, 246).
  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Ein Fall, wie ihn der Senat mit Urteil vom 18. September 1990 entschieden hat (5 StR 184/90), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Ihm hätten auch möglicherweise vorhandene Strafverfahrensakten zugänglich gemacht werden können (vgl. BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH, Beschluß vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = StV 1990, 246).
  • BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81

    Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Diese Begründung war schon deswegen fehlerhaft, weil bei angenommener tatsächlicher Bedeutungslosigkeit regelmäßig die Umstände anzugeben sind, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit folgert (BGH NStZ 1981, 309).
  • BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88

    Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83

    Beweiserhebung einer Vernehmung, die ohne Zeugenbelehrung stattfand -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    a) Zwar ist auch dann, wenn - wie hier - besondere Umstände ein Glaubwürdigkeitsgutachten erfordern (dazu BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 699, 700 m.w.Nachw.; BGH StV 1981, 113; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3), es grundsätzlich dem Tatrichter überlassen, ob er einen Psychologen oder einen Psychiater zu Rate zieht (BGH NJW 1959, 2315 - für die Beurteilung nicht krankhafter Zustände - BGHSt 23, 8, 12 f.).

    Jedenfalls hätte das Landgericht mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen der Frage nachgehen müssen, ob bei der Zeugin durch den früheren Alkohol- und Tablettenmißbrauch - allein oder im Zusammenwirken mit anderen Schädigungen - eine organisch bedingte Änderung oder Bewußtseinsstörung eingetreten ist (vgl. zu den Folgen langjährigen Alkohol- und Drogenmißbrauchs BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Liegt ein solcher besonderer Fall nicht vor, versteht sich die Sachkunde des Richters grundsätzlich von selbst und bedarf keiner besonderen Begründung (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08

    Aufklärungspflicht; fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene

    Unter diesen Umständen versteht sich die Sachkunde der Strafkammer nicht von selbst; sie hätte vielmehr in dem Zurückweisungsbeschluss oder den Urteilsgründen näher dargelegt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1991, 47; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 198 m. zahlr.
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (s. beispielsweise etwa BGH, Urteil vom 3. Juni 1982 - 1 StR 184/82, NStZ 1982, 432; Beschlüsse vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6; vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

    Ohne Einverständniserklärung wären die beantragten Untersuchungen bereits wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung abzulehnen gewesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5; Beschluss vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Ebensowenig genügt hierfür der Hinweis, ein widersprüchliches Aussageverhalten von Manuela R., das ursächlich für den Freispruch gewesen sei, schließe nicht aus, daß die von ihr behauptete Tat im Wohnheim gleichwohl stattgefunden habe (vgl. BGH StV 1991, 405, 406).
  • BGH, 06.06.2000 - 5 StR 199/00

    Eigene Sachkunde des Gerichts bei der Beurteilung der Aussagetüchtigkeit einer

    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung dieser Fragen unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 - Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 74 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Im Fehlen von Ausführungen dazu liegt grundsätzlich ein Rechtsfehler (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90 -), auf den es allerdings dann nicht ankommt, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 5, 12 m.N.).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/92

    Untersuchungsverweigerungsrecht - Kind - Staatsanwaltschaft -

    Dieser hätte sein Gutachten allerdings nur aufgrund solcher Beweismittel zu erstatten, die trotz einer Aussage- und Mitwirkungsverweigerung der Zeugin verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = BGHR StPO § 244 III S. 2 Ungeeignetheit 7; Beschl. v. 25. September 1990 - 5 StR 401/90 = BGHR StPO § 244 III S. 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/93

    Verwertbarkeit eines Gutachtens als Urteilsgrundlage - Untersuchung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90   

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https://dejure.org/1990,4873
BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,4873)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - 5 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,4873)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,4873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage - Ablehnung einer begehrten Beweiserhebung wegen Unzulässigkeit - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht eines Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Die Revision des Angeklagten hält die Ablehnung der Beweisanträge für fehlerhaft, da die Weigerung des Zeugen, sich untersuchen zu lassen, nicht ausschloß, einen oder mehrere Sachverständige zur Hauptverhandlung hinzuzuziehen und deren Tätigkeit nach § 80 StPO zu fördern (BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Der Beschluß des Senats vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 - StV 1990, 246) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Zumindest in dieser Gewaltanwendung liegt die von der Rechtsprechung geforderte intensive Einflußnahme (BGH NJW 1989, 1044; 1990, 196).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Zumindest in dieser Gewaltanwendung liegt die von der Rechtsprechung geforderte intensive Einflußnahme (BGH NJW 1989, 1044; 1990, 196).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Es wäre daher Sache des Verteidigers gewesen, sein Verlangen dem Gericht zu erläutern, gegebenenfalls durch Stellung eines neuen Beweisantrags (vgl. BGH VRS 6, 354, 355; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; Sarstedt in DAR 1964, 307, 311; Alsberg/Nüse/Meyer. Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 910).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Daher erweist sich ein derartiger Beweisantrag in der Regel nicht als unzulässig, wenn der Zeuge die notwendige Einwilligung in die Exploration verweigert (vgl. zur Abgrenzung BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

    Ohne Einverständniserklärung wären die beantragten Untersuchungen bereits wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung abzulehnen gewesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5; Beschluss vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Ein Fall, wie ihn der Senat mit Urteil vom 18. September 1990 entschieden hat (5 StR 184/90), liegt hier nicht vor.
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